Die ökologische Baubegleitung/Bauüberwachung dient der besseren Durchsetzung landschaftspflegerischer und naturschutzfachlicher Belange bei der Realisierung von Bauvorhaben.
In der Regel werden externe Gutachter mit ökologischer bzw. naturschutzfachlicher Ausbildung parallel zu der üblichen ingenieurtechnischen Bauüberwachung mit dieser Aufgabe betraut.
Anwendungsschwerpunkte sind:
– Vorhaben mit Eingriffen in besonders sensiblen Gebieten (FFH, NSG)
– Eingriffe, bei denen besonders hohe arten- und biotopschutzrechtliche Anforderungen bestehen
– Große Bauvorhaben mit komplexen Schutz-, Vermeidungs- und Kompensationserfordernissen